Sie benötigen eine Schulbegleitung
Wir informieren Sie umfassend über die Rahmenbedingungen sowie das Antragsverfahren, besprechen mit Ihnen gemeinsam den konkreten Unterstützungs- und Begleitungsbedarf Ihres Kindes und vermitteln anschließend eine geeignete und passende Schulbegleitung.
Während des Schuljahres begleiten und unterstützen wir Sie durchgängig und sind zudem Ansprechpartner für alle am Prozess beteiligten Personen, wie beispielsweise das Sozial-/Jugendamt, die Lehrkräfte, Sonderpädagogen oder auch die OGS (offene Ganztagsschule).
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage ist abhängig von der Art der Behinderung oder der Einschränkung.
- Für Kinder und Jugendliche mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung gilt die Eingliederungshilfe gemäß §112 i.V.m. §75 SGB IX und die Antragsstellung erfolgt beim Sozialamt.
- Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung gilt die Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII und die Antragsstellung erfolgt beim Jugendamt.
Beantragungsverfahren
Die Kosten einer Schulbegleitung werden nach der Antragsstellung durch das Sozialamt oder Jugendamt der Stadt Dortmund bewilligt und übernommen. Die Antragstellung erfolgt ihrerseits gemeinsam mit der Schule und/oder gegebenenfalls mit der aktuellen Tageseinrichtung. Alle notwendigen Dokumente werden vollständig dem zuständigen Amt zugesandt und nach der Prüfung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid.
Vorab nehmen Sie bitte auch schon mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam besprechen und klären können, welchen individuellen Unterstützungsbedarf Ihr Kind benötigt und wie die optimale Begleitung gestaltet werden kann.