Liebe Besucherinnen und Besucher,
für einen Besuch in unseren Einrichtungen ist ein negativer Corona Test erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass dieser Test laut Coronatestverordnung nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Coronatestverordnung – CoronaTestVO vom 05.02.2021
§3 Abs. 7 Um die Einrichtungen zu betreten darf das negative Testergebnis der Besucherinnen und Besucher nicht älter als 48 Stunden sein.
Wir bitten darum, sich vor jedem Besuch mit der jeweiligen Einrichtung in Verbindung zu setzen, um ggf. einen neuen Termin zu vereinbaren.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.